Yelnitax · Deutschland
Häufige Fragen aus Deutschland
E-Rechnung, Übergangsfristen und Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei. Unterscheiden Sie Empfang, Ausstellung und Aufbewahrung.
Quellen geprüft:
Empfang und Ausstellung
Ist eine PDF-Datei bereits eine E-Rechnung?
Ein einfaches PDF ohne strukturierte Daten nicht. Eine E-Rechnung ermöglicht elektronische Verarbeitung. XRechnung und geeignete ZUGFeRD-Profile erfüllen die Anforderungen; prüfen Sie Format und Profil, nicht nur die Dateiendung.
Seit wann muss mein Unternehmen E-Rechnungen empfangen können?
Inländische Unternehmen müssen seit 1. Januar 2025 empfangsbereit sein, auch Kleinunternehmer. Ein E-Mail-Postfach kann dafür genügen. Die Übergangsfristen für die Ausstellung verschieben den Empfang nicht.
Welche Übergangsfristen gelten für die Ausstellung?
Bis Ende 2026 sind sonstige Rechnungen möglich; einfache elektronische Formate brauchen die Zustimmung des Empfängers. Bei Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro gilt die Erleichterung bis Ende 2027. Für bestimmte EDI-Verfahren gilt ebenfalls Ende 2027.
Müssen Kleinunternehmer immer E-Rechnungen ausstellen?
Nein. Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen, nicht vom Empfang. Weitere Ausnahmen betreffen etwa Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto und Fahrausweise. B2C und viele steuerfreie Umsätze fallen nicht unter die allgemeine B2B-Pflicht.
Aufbewahrung und Kanzlei
Reicht ein Ausdruck für die Aufbewahrung?
Nein. Der strukturierte Teil muss im ursprünglichen Format unversehrt bleiben. Umsatzsteuerlich gilt grundsätzlich eine achtjährige Aufbewahrung; prüfen Sie weitere Pflichten und Fristverlängerungen im Einzelfall.
Was sollte die Steuerkanzlei erhalten?
Unsere Empfehlung: Originaldatei, lesbare Ansicht, Zahlungsbezug und offene Rückfragen zusammenhalten. Legen Sie fest, wer Dubletten, Lieferantenangaben und steuerliche Zuordnung prüft. Ein technisch lesbarer Datensatz ersetzt weder die sachliche Prüfung noch die Freigabe zur Buchung.
Yelnitax und Leistungsumfang
Garantiert Yelnitax automatisch Rechtskonformität?
Nein. Die Website zeigt die Vorbereitung und Prüfung von Dokumentdaten. Unterstützte Formate, Exporte, Schnittstellen und produktiver Zugang müssen gesondert bestätigt werden. Die Wahl eines Plans ersetzt keine steuerliche Beurteilung oder rechtskonforme Archivierung.
Was passiert nach der Auswahl eines Plans?
Es öffnet sich ein E-Mail-Entwurf mit Plan und Zeitraum für Ihre Angebotsanfrage. Die EUR-Referenzpreise bleiben unverändert; Steuern und Endbetrag stehen im Angebot. Ein Kauf, ein Konto oder eine kostenlose Testphase werden dadurch nicht gestartet.