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PDF oder XML: den Rechnungseingang richtig aufteilen
Warum eine gut lesbare Ansicht noch keine strukturierte E-Rechnung ist.
Quellen geprüft:
Dateiname und Erscheinungsbild reichen nicht
§ 14 UStG beschreibt eine E-Rechnung über ihre strukturierte Verarbeitbarkeit. Eine Datei sollte deshalb nach ihrem Inhalt und nicht nur nach der Endung eingeordnet werden. Bei hybriden Dokumenten ist auch der strukturierte Teil relevant.
Drei getrennte Prüfentscheidungen
Ein praktikabler Posteingang trennt: Datei technisch lesbar, Rechnungsangaben nachvollziehbar, Leistung intern bestätigt. So landet eine lesbare Rechnung mit falschem Leistungsbezug nicht versehentlich im Stapel der freigegebenen Belege.
Legen Sie für jede Fehlergruppe eine zuständige Person fest. Eine beschädigte Datei braucht eine andere Rückfrage als eine fehlende Bestellreferenz oder eine strittige Leistung. Diese Organisation ist ein Vorschlag, keine zusätzliche gesetzliche Statusliste.
Den Prüffaden erhalten
Verbinden Sie Original, Ansicht und Rückfragen. Wer später die Buchung prüft, sollte erkennen können, welche Angaben geändert oder bestätigt wurden. Ein Screenshot der fertigen Ansicht kann den strukturierten Ursprung nicht ersetzen.
Yelnitax-Verfügbarkeit
Yelnitax zeigt hier die Vorbereitung und Prüfung von Belegdaten. Diese Website übermittelt keine Steuererklärungen und verspricht weder eine GoBD-Zertifizierung noch einen produktiven ELSTER-, DATEV- oder Behördenanschluss. Formate und Exporte sind vor Nutzung zu bestätigen.
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